Urheberrecht

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Für historische Dokumente gilt im Allgemeinen folgende Regel:

Der urheberrechtliche Schutz endet 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers. Computerprogramme sind bis 50 Jahre nach dem Tod des Programmierers geschützt. Haben mehrere Personen an der Schöpfung oder Programmierung mitgewirkt, endet der Schutz 70 oder 50 Jahre nach dem Tod des letzten Beteiligten.
Bei den verwandten Schutzrechten endet der Schutz 50 Jahre nach der Darbietung des Werks, der Veröffentlichung des Datenträgers, wie zum Beispiel einer CD oder einer DVD, oder der Ausstrahlung der Sendung.
Urheberrechte und verwandte Schutzrechte sind vererblich. Stirbt der Rechteinhaber und sind die Rechte nicht vorher an einen Dritten wie etwa einen Produzenten abgetreten worden, gehen sie auf die Erben über.

Merkplatt zu Quellenangaben

 

Broschüre zum Urheberrecht